§ 33 ODGV 2011 Schlussbestimmungen

Ortsbewegliche Druckgeräte Verordnung 2011

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.12.2015 bis 31.12.9999
Übergangsbestimmungen

Vorrichtungen von ortsbeweglichen Druckgeräten, die für den Anschluss an andere Geräte bestimmt sind, sowie die Farbkennzeichnung von ortsbeweglichen Druckgeräten, haben nach den Bestimmungen der VBV 2002, in der jeweils geltenden Fassung, zu erfolgen.

Stand vor dem 28.12.2015

In Kraft vom 28.07.2011 bis 28.12.2015
Übergangsbestimmungen

Vorrichtungen von ortsbeweglichen Druckgeräten, die für den Anschluss an andere Geräte bestimmt sind, sowie die Farbkennzeichnung von ortsbeweglichen Druckgeräten, haben nach den Bestimmungen der VBV 2002, in der jeweils geltenden Fassung, zu erfolgen.

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