Anl. 1 ODGV 2011 Liste gefährlicher Güter, die nicht unter die Klasse 2 fallen

ODGV 2011 - Ortsbewegliche Druckgeräte Verordnung 2011

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

UN-Nummer

Klasse

Gefährlicher Stoff

1051

6.1

CYANWASSERSTOFF, STABILISIERT, mit weniger als 3% Wasser

1052

8

FLUORWASSERSTOFF, WASSERFREI

1745

5.1

BROMPENTAFLUORID
ausgenommen Beförderung in Tanks
BROMPENTAFLUORID, ausgenommen Beförderung in Tanks

1746

5.1

BROMTRIFLUORID
ausgenommen Beförderung in Tanks
BROMTRIFLUORID, ausgenommen Beförderung in Tanks

1790

8

FLUORWASSERSTOFFSÄURE
mit mehr als 85% Fluorwasserstoff
FLUORWASSERSTOFFSÄURE, mit mehr als 85% Fluorwasserstoff

2495

5.1

IODPENTAFLUORID
ausgenommen Beförderung in Tanks
IODPENTAFLUORID, ausgenommen Beförderung in Tanks

In Kraft seit 29.12.2015 bis 31.12.9999
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