Anl. 1 ODGV 2011 Liste gefährlicher Güter, die nicht unter die Klasse 2 fallen

Ortsbewegliche Druckgeräte Verordnung 2011

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.12.2015 bis 31.12.9999

UN-Nummer

Klasse

Gefährlicher Stoff

1051

6.1

CYANWASSERSTOFF, STABILISIERT, mit weniger als 3% Wasser

1052

8

FLUORWASSERSTOFF, WASSERFREI

1745

5.1

BROMPENTAFLUORID
ausgenommen Beförderung in Tanks
BROMPENTAFLUORID, ausgenommen Beförderung in Tanks

1746

5.1

BROMTRIFLUORID
ausgenommen Beförderung in Tanks
BROMTRIFLUORID, ausgenommen Beförderung in Tanks

1790

8

FLUORWASSERSTOFFSÄURE
mit mehr als 85% Fluorwasserstoff
FLUORWASSERSTOFFSÄURE, mit mehr als 85% Fluorwasserstoff

2495

5.1

IODPENTAFLUORID
ausgenommen Beförderung in Tanks
IODPENTAFLUORID, ausgenommen Beförderung in Tanks

Stand vor dem 28.12.2015

In Kraft vom 28.07.2011 bis 28.12.2015

UN-Nummer

Klasse

Gefährlicher Stoff

1051

6.1

CYANWASSERSTOFF, STABILISIERT, mit weniger als 3% Wasser

1052

8

FLUORWASSERSTOFF, WASSERFREI

1745

5.1

BROMPENTAFLUORID
ausgenommen Beförderung in Tanks
BROMPENTAFLUORID, ausgenommen Beförderung in Tanks

1746

5.1

BROMTRIFLUORID
ausgenommen Beförderung in Tanks
BROMTRIFLUORID, ausgenommen Beförderung in Tanks

1790

8

FLUORWASSERSTOFFSÄURE
mit mehr als 85% Fluorwasserstoff
FLUORWASSERSTOFFSÄURE, mit mehr als 85% Fluorwasserstoff

2495

5.1

IODPENTAFLUORID
ausgenommen Beförderung in Tanks
IODPENTAFLUORID, ausgenommen Beförderung in Tanks

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten