Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.09.2026
Die Versorgungsanstalt und die Aufsichtsbehörde haben die in die Vorsorge einbezogenen Personen und Leistungsbezieher/innen über ihre Rechte und Pflichten nach diesem Bundesgesetz zu informieren und aufzuklären.
In Kraft seit 01.01.2020 bis 31.12.9999
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