Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026
Entstehen der Leistungsansprüche
Die Ansprüche auf die Leistungen entstehen in dem Zeitpunkt, in dem die in diesem Bundesgesetz dafür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt werden.
In Kraft seit 01.01.2020 bis 31.12.9999
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