§ 13 NFBioV Bezugnahme auf Rechtsvorschriften

NFBioV - Nachhaltige forstwirtschaftliche Biomasse-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.09.2026

Verweise in dieser Verordnung auf Bundesgesetze oder unmittelbar anwendbares Recht der Europäischen Union sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.

In Kraft seit 21.05.2026 bis 31.12.9999
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