§ 21 MiCA-VVG Besondere Verfahrensbestimmung

MiCA-VVG - MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.08.2026

Die von der FMA gemäß diesem Bundesgesetz verhängten Geldstrafen fließen dem Bund zu.

In Kraft seit 20.07.2024 bis 31.12.9999
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