Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.08.2026
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
In Kraft seit 20.07.2024 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 25 MiCA-VVG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 25 MiCA-VVG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 25 MiCA-VVG