Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.09.2026
Vollziehung
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betraut.
In Kraft seit 20.05.2026 bis 31.12.9999
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