Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.09.2026
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bundesgesetz sowie in den aufgrund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen beziehen sich auf alle Geschlechter gleichermaßen.
In Kraft seit 19.04.2024 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 4 LFBAG 2024
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 4 LFBAG 2024 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 4 LFBAG 2024