§ 4 LFBAG 2024 Sprachliche Gleichbehandlung

LFBAG 2024 - Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 2024

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.09.2026

Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bundesgesetz sowie in den aufgrund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen beziehen sich auf alle Geschlechter gleichermaßen.

In Kraft seit 19.04.2024 bis 31.12.9999
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