Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.09.2026
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft und ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen.
(2)Absatz 2,§ 1 Abs. 2 erster Satz, § 12, § 13 Abs. 2 Z 2, Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 454/2021 treten mit 31. Dezember 2021 in Kraft und sind erstmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Oktober 2021 enden.Paragraph eins, Absatz 2, erster Satz, Paragraph 12,, Paragraph 13, Absatz 2, Ziffer 2,, Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 454 aus 2021, treten mit 31. Dezember 2021 in Kraft und sind erstmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Oktober 2021 enden.
In Kraft seit 03.11.2021 bis 31.12.9999
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