§ 14 kV-RLV Inkrafttreten

Kleine Versicherungsvereine Rechnungslegungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.11.2021 bis 31.12.9999
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft und ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft und ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen.
  2. (2)Absatz 2,§ 1 Abs. 2 erster Satz, § 12, § 13 Abs. 2 Z 2, Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 454/2021 treten mit 31. Dezember 2021 in Kraft und sind erstmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Oktober 2021 enden.Paragraph eins, Absatz 2, erster Satz, Paragraph 12,, Paragraph 13, Absatz 2, Ziffer 2,, Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 454 aus 2021, treten mit 31. Dezember 2021 in Kraft und sind erstmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Oktober 2021 enden.

Stand vor dem 02.11.2021

In Kraft vom 01.01.2016 bis 02.11.2021
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft und ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft und ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen.
  2. (2)Absatz 2,§ 1 Abs. 2 erster Satz, § 12, § 13 Abs. 2 Z 2, Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 454/2021 treten mit 31. Dezember 2021 in Kraft und sind erstmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Oktober 2021 enden.Paragraph eins, Absatz 2, erster Satz, Paragraph 12,, Paragraph 13, Absatz 2, Ziffer 2,, Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 454 aus 2021, treten mit 31. Dezember 2021 in Kraft und sind erstmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Oktober 2021 enden.

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