Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.08.2026
Abweichungen von den in dieser Verordnung angegebenen Richtwerten sind nur zu berücksichtigen, wenn der tatsächliche Pflegebedarf vom Richtwert um annähernd die Hälfte abweicht.
In Kraft seit 01.09.2016 bis 31.12.9999
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