§ 6 Kinder-EinstV Beatmungs- und Absaugegeräte

Kinder-EinstV - Kinder-Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.08.2026

Für die notwendige Hilfestellung bei der Handhabung von Beatmungs- und Absaugegeräten sind unabhängig vom Alter des Kindes oder Jugendlichen folgende Richtwerte pro Verrichtung anzunehmen:

  1. 1.Ziffer eins
In Kraft seit 01.09.2016 bis 31.12.9999
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