Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.08.2026
Für die notwendige Hilfestellung bei der Handhabung von Beatmungs- und Absaugegeräten sind unabhängig vom Alter des Kindes oder Jugendlichen folgende Richtwerte pro Verrichtung anzunehmen:
1.Ziffer eins
In Kraft seit 01.09.2016 bis 31.12.9999
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