§ 7 KFO-AV Ausbildung in der Kieferorthopädie

KFO-AV - Kieferorthopädie-Ausbildungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.09.2026

Eine kieferorthopädische Ausbildung gemäß § 6 Z 2 ist eine postpromotionelle Aus-, Weiter- oder Fortbildung auf dem Gebiet der Kieferorthopädie, die Eine kieferorthopädische Ausbildung gemäß Paragraph 6, Ziffer 2, ist eine postpromotionelle Aus-, Weiter- oder Fortbildung auf dem Gebiet der Kieferorthopädie, die

  1. 1.Ziffer einsvor dem 1. September 2023 begonnen wurde und
  2. 2.Ziffer 2mindestens 36 ECTS-Punkte im Rahmen einer universitären Aus- oder Weiterbildung oder das Fortbildungsdiplom Kieferorthopädie der Österreichischen Zahnärztekammer umfasst.
In Kraft seit 01.09.2023 bis 31.12.9999
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