§ 1 KFO-AV Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie

KFO-AV - Kieferorthopädie-Ausbildungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026
Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie

Die fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie umfasst ein postpromotionelles theoretisches und praktisches Studium in Form eines Universitätslehrgangs auf Vollzeitbasis in der Dauer von mindestens drei Jahren oder entsprechend länger bei Teilzeitausbildung (180 ECTS) an einer österreichischen Universität gemäß Universitätsgesetz 2002 (UG 2002) oder Privathochschulgesetz (PrivHG).

In Kraft seit 01.09.2023 bis 31.12.9999
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