§ 8 KEV In-Kraft-Treten

KEV - Kommunikations-Erhebungs-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2004 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 1 Abs. 2 Z 3 bis 7, § 2 Abs. 1 Z 1 bis 4, § 2 Abs. 2, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 3, § 7, § 8 sowie die Anlagen 1 bis 7 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 259/2017 treten mit 1. Oktober 2017 in Kraft.Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer 3 bis 7, Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins bis 4, Paragraph 2, Absatz 2,, Paragraph 4, Absatz eins,, Paragraph 5, Absatz 3,, Paragraph 7,, Paragraph 8, sowie die Anlagen 1 bis 7 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 259 aus 2017, treten mit 1. Oktober 2017 in Kraft.
In Kraft seit 01.10.2017 bis 31.12.9999
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