Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH hat die Erhebungsunterlagen in elektronischer Form bereit zu stellen und für die Möglichkeit der kostenlosen Abrufbarkeit für die Auskunftspflichtigen zu sorgen.
In Kraft seit 01.10.2004 bis 31.12.9999
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