§ 7 KEV Auswertung und Publikationen

KEV - Kommunikations-Erhebungs-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
  1. (1)Absatz eins,Die im Rahmen der Kommunikationsstatistik erstellten Statistiken dürfen unbeschadet gesetzlicher Verpflichtungen nur für folgende Aufgabenbereiche Verwendung finden:
    1. 1.Ziffer einsLaufendes regulatorisches Monitoring
    2. 2.Ziffer 2Zur Erfüllung nationaler und internationaler Berichts- und Auskunftspflichten
  2. (2)Absatz 2,Folgende Publikationen sind von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH quartalsweise zu erstellen und nach Maßgabe von § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 im Internet spätestens zehn Wochen nach Abschluss der Erhebung zu veröffentlichen:Folgende Publikationen sind von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH quartalsweise zu erstellen und nach Maßgabe von Paragraph eins, Absatz eins, Satz 2 und 3 im Internet spätestens zehn Wochen nach Abschluss der Erhebung zu veröffentlichen:
    1. 1.Ziffer einsStatistiken über öffentliche Sprachtelefonie an festen Standorten, diese haben zu umfassen:
      1. a)Litera aQuartalswerte über die Umsätze aus Zugangsleistungen für öffentliche Sprachtelefonie an festen Standorten unterschieden nach Kundengruppe (Privatkunden/Nicht-Privatkunden),
      2. b)Litera bQuartalswerte über Umsätze aus Verbindungsentgelten für Gespräche über das öffentliche Telefonnetz an festen Standorten unterschieden nach Kundengruppe (Privatkunden/Nicht-Privatkunden),
      3. c)Litera cQuartalswerte über die Anzahl der Anschlüsse, unterschieden nach Anschlussart (POTS, ISDN, Mult-ISDN, Voice-over-Broadband),
      4. d)Litera dQuartalswerte über die Anzahl der Kunden bzw. Anschlüsse mit Betreiberauswahl oder Betreibervorauswahl,
      5. e)Litera eQuartalswerte über die Gesprächsminuten am Festnetz-Endkundenmarkt, unterschieden nach Kundengruppe (Privatkunden/Nicht-Privatkunden),
      6. f)Litera fQuartalswerte über die Entwicklung der Umsätze aus Originierung, Terminierung und Transit.
    2. 2.Ziffer 2Statistiken über öffentliche Mobilfunkdienste, diese haben zu umfassen:
      1. a)Litera aQuartalswerte über den Gesamtumsatz aus Mobilfunk,
      2. b)Litera bQuartalswerte über die Gesprächsminuten des Mobilfunk –Endkundenmarktes,
      3. c)Litera cQuartalswerte über die Anzahl der SMS des Endkundenmarktes,
      4. d)Litera dQuartalswerte über die Anzahl der genutzten SIM-Karten, unterschieden nach Tarifart und Prepaid/Postpaid,
      5. e)Litera eQuartalswerte über die Anzahl der genutzten SIM Karten für M2M Dienste,
      6. f)Litera fQuartalswerte über das Datenvolumen Up- und Download am Mobilfunk-Endkundenmarkt.
    3. 3.Ziffer 3Statistiken über Mietleitungen, diese haben zu umfassen:
      1. a)Litera aQuartalswerte über die Umsätze aus nationalen Endkunden-Mietleitungen und -Ethernetdiensten,
      2. b)Litera bQuartalswerte über die Anzahl an nationalen Endkunden-Mietleitungen und -Ethernetdiensten, unterschieden nach Datenrate,
      3. c)Litera cQuartalswerte über die Umsätze aus nationalen Mietleitungen und Ethernetdiensten auf Vorleistungsebene,
      4. d)Litera dQuartalswerte über die Anzahl aus nationalen Mietleitungen und Ethernetdiensten auf Vorleistungsebene, unterschieden nach Datenrate sowie Trunk- und terminierenden Segmenten.
    4. 4.Ziffer 4Statistiken über Breitbandzugänge, diese haben zu umfassen:
      1. a)Litera aQuartalswerte über die Anzahl an Endkundenbreitbandanschlüssen unterschieden nach Infrastruktur, Bandbreite und Produktgruppe (Privatkunden-/Nichtprivatkundenprodukte),
      2. b)Litera bQuartalswerte über das Datenvolumen Up- und Download bei Breitbandanschlüssen im Festnetz,
      3. c)Litera cQuartalswerte über Anzahl der am Vorleistungsmarkt angebotenen und zugekauften Breitbandanschlüsse, unterschieden nach Infrastruktur und Bitstream/Resale,
      4. d)Litera dQuartalswerte über die Umsätze aus am Vorleistungsmarkt angebotenen und zugekauften Breitbandanschlüssen, unterschieden nach festen und mobilen Anschlüssen sowie Bitstream/Resale.
    5. 5.Ziffer 5Statistiken über Bündelprodukte, diese haben zu umfassen:
      1. a)Litera aQuartalswerte über die Anzahl an Bündelprodukten unterschieden nach Bündelvariante und Produktgruppe (Privatkunden-/Nichtprivatkundenprodukte),
      2. b)Litera bQuartalswerte über die Umsätze aus Bündelprodukten unterschieden nach Bündelvariante und Produktgruppe (Privatkunden-/Nichtprivatkundenprodukte),
      3. c)Litera cQuartalswerte über die Anzahl der in Bündeln bezogenen SIM-Karten.
    6. 6.Ziffer 6Statistiken über die Anzahl von Portiervorgängen, diese haben Quartalswerte über die Anzahl der Portiervorgänge, unterschieden nach Bereich (geografische Rufnummern, mobile Rufnummern, Diensterufnummern) sowie nach Anzahl Rufnummern und Anzahl Teilnehmer, zu umfassen.
    7. 7.Ziffer 7Statistiken über betriebswirtschaftliche Kennzahlen zu Mitarbeitern und Investitionen im Telekommunikationssektor, diese haben zu umfassen:
      1. a)Litera aQuartalswerte über die Anzahl eigener Mitarbeiter und die Anzahl von Leasingpersonal und freien Mitarbeitern,
      2. b)Litera bJahreswerte über die Höhe der Investitionen in technische Infrastruktur und in Vertrieb und Kundenservice (Call Center, Shops) im Telekommunikationssektor sowie die Höhe der erhaltenen Förderungen für den Ausbau von Infrastruktur.
In Kraft seit 01.10.2017 bis 31.12.9999
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