Gesamte Rechtsvorschrift KEV

Kommunikations-Erhebungs-Verordnung

KEV
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Stand der Gesetzesgebung: 14.08.2026

§ 1 KEV Gegenstand der Kommunikationsstatistik


  1. (1)Absatz eins,Im Bereich der Kommunikation sind statistische Erhebungen durchzuführen, Statistiken zu erstellen sowie gemäß § 7 Abs. 2 Publikationen zu veröffentlichen. Aus der Veröffentlichung dürfen sich keine Rückschlüsse auf Daten einzelner Unternehmen ableiten lassen. Dies gilt nicht, wenn der Betreiber ausdrücklich zustimmt.Im Bereich der Kommunikation sind statistische Erhebungen durchzuführen, Statistiken zu erstellen sowie gemäß Paragraph 7, Absatz 2, Publikationen zu veröffentlichen. Aus der Veröffentlichung dürfen sich keine Rückschlüsse auf Daten einzelner Unternehmen ableiten lassen. Dies gilt nicht, wenn der Betreiber ausdrücklich zustimmt.
  2. (2)Absatz 2,Folgende Statistiken sind zu erstellen:
    1. 1.Ziffer einsQuartalsstatistiken über Umsätze, Infrastruktur, Verkehrswerte und Anzahl der Kunden bzw. Anschlüsse mit Betreiberauswahl oder Betreibervorauswahl der öffentlichen Sprachtelefonie an festen Standorten,
    2. 2.Ziffer 2Quartalsstatistiken über Umsätze, Verkehrswerte und Anzahl der genutzten SIM-Karten von öffentlichen Mobilfunkdiensten,
    3. 3.Ziffer 3Quartalsstatistiken über Umsätze und Anzahl von Mietleitungen und Ethernetdiensten,
    4. 4.Ziffer 4Quartalsstatistiken über Umsätze, Verkehrswerte und Anzahl von Breitbandzugängen,
    5. 5.Ziffer 5Quartalsstatistiken über Umsätze und Anzahl von Bündelprodukten,
    6. 6.Ziffer 6Quartalsstatistiken über die Anzahl von Portiervorgängen,
    7. 7.Ziffer 7Quartalsstatistiken über betriebswirtschaftliche Kennzahlen zu Mitarbeitern und Investitionen im Telekommunikationssektor.

§ 2 KEV Statistische Einheiten


  1. (1)Absatz eins,Statistische Einheiten im Sinn dieser Verordnung sind Betreiber von Telekommunikationsnetzen sowie Betreiber von Telekommunikationsdiensten, die
    1. 1.Ziffer einsim Geschäftsfeld öffentliche Sprachtelefonie an festen Standorten tätig sind, hinsichtlich der Anlagen 1, 5 und 6,
    2. 2.Ziffer 2im Geschäftsfeld öffentliche Mobilfunkdienste tätig sind, hinsichtlich der Anlagen 2, 4, 5 und 6,
    3. 3.Ziffer 3im Geschäftsfeld öffentliches Anbieten von Mietleitungen tätig sind, hinsichtlich der Anlage 3,
    4. 4.Ziffer 4im Geschäftsfeld öffentliches Anbieten von Breitbandzugängen tätig sind, hinsichtlich der Anlagen 4 und 5.
    (Anm.: Z 5 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 105/2013)Anmerkung, Ziffer 5, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 105 aus 2013,)
  2. (2)Absatz 2,Statistische Einheiten im Sinn dieser Verordnung sind hinsichtlich der Anlage 7 sämtliche Betreiber von öffentlichen Telekommunikationsnetzen sowie Betreiber von öffentlichen Telekommunikationsdiensten.

§ 3 KEV Erhebungsmerkmale


Zu erheben sind die in den Anlagen angegebenen Erhebungsmerkmale in dem dort angegebenen Betrachtungszeitraum und unter Berücksichtigung der dort angeführten Anmerkungen.

§ 4 KEV Durchführung der Erhebungen


  1. (1)Absatz eins,Erhebungen im Rahmen der Kommunikationsstatistik erfolgen durch vierteljährliche Befragung der Einheiten gemäß § 2. Grundsätzlich ist eine Vollerhebung vorzunehmen. Soweit es möglich ist, die Daten einer Stichprobenerhebung durch Heranziehung der von der Regulierungsbehörde in der letzten Marktanalyse (§ 36 TKG 2003) erhobenen Daten auf die Gesamtheit hochzurechnen, kann die Regulierungsbehörde von einer Vollerhebung absehen und eine Stichprobenerhebung durch Befragung der im Hinblick auf die jeweils erhobenen statistischen Merkmale größten Unternehmen vornehmen.Erhebungen im Rahmen der Kommunikationsstatistik erfolgen durch vierteljährliche Befragung der Einheiten gemäß Paragraph 2, Grundsätzlich ist eine Vollerhebung vorzunehmen. Soweit es möglich ist, die Daten einer Stichprobenerhebung durch Heranziehung der von der Regulierungsbehörde in der letzten Marktanalyse (Paragraph 36, TKG 2003) erhobenen Daten auf die Gesamtheit hochzurechnen, kann die Regulierungsbehörde von einer Vollerhebung absehen und eine Stichprobenerhebung durch Befragung der im Hinblick auf die jeweils erhobenen statistischen Merkmale größten Unternehmen vornehmen.
  2. (2)Absatz 2,Die Erstellung der Statistiken und die sonstigen statistischen Arbeiten erfolgen durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH.

§ 5 KEV Auskunftspflicht


  1. (1)Absatz eins,Auskunftspflichtig ist der Inhaber oder verantwortliche Leiter einer Einheit gemäß § 2.Auskunftspflichtig ist der Inhaber oder verantwortliche Leiter einer Einheit gemäß Paragraph 2,
  2. (2)Absatz 2,Die Angaben nach § 3 sind von den Auskunftspflichtigen in von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH vorgegebener, strukturierter, elektronischer Form (E-Mail oder Datenträger) der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH zu übermitteln.Die Angaben nach Paragraph 3, sind von den Auskunftspflichtigen in von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH vorgegebener, strukturierter, elektronischer Form (E-Mail oder Datenträger) der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH zu übermitteln.
  3. (3)Absatz 3,Die Angaben nach § 3 sind jeweils spätestens zehn Wochen nach Ende eines Kalendervierteljahrs für das vergangene Kalendervierteljahr zu übermitteln.Die Angaben nach Paragraph 3, sind jeweils spätestens zehn Wochen nach Ende eines Kalendervierteljahrs für das vergangene Kalendervierteljahr zu übermitteln.

§ 6 KEV Erhebungsunterlagen


Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH hat die Erhebungsunterlagen in elektronischer Form bereit zu stellen und für die Möglichkeit der kostenlosen Abrufbarkeit für die Auskunftspflichtigen zu sorgen.

§ 7 KEV Auswertung und Publikationen


  1. (1)Absatz eins,Die im Rahmen der Kommunikationsstatistik erstellten Statistiken dürfen unbeschadet gesetzlicher Verpflichtungen nur für folgende Aufgabenbereiche Verwendung finden:
    1. 1.Ziffer einsLaufendes regulatorisches Monitoring
    2. 2.Ziffer 2Zur Erfüllung nationaler und internationaler Berichts- und Auskunftspflichten
  2. (2)Absatz 2,Folgende Publikationen sind von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH quartalsweise zu erstellen und nach Maßgabe von § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 im Internet spätestens zehn Wochen nach Abschluss der Erhebung zu veröffentlichen:Folgende Publikationen sind von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH quartalsweise zu erstellen und nach Maßgabe von Paragraph eins, Absatz eins, Satz 2 und 3 im Internet spätestens zehn Wochen nach Abschluss der Erhebung zu veröffentlichen:
    1. 1.Ziffer einsStatistiken über öffentliche Sprachtelefonie an festen Standorten, diese haben zu umfassen:
      1. a)Litera aQuartalswerte über die Umsätze aus Zugangsleistungen für öffentliche Sprachtelefonie an festen Standorten unterschieden nach Kundengruppe (Privatkunden/Nicht-Privatkunden),
      2. b)Litera bQuartalswerte über Umsätze aus Verbindungsentgelten für Gespräche über das öffentliche Telefonnetz an festen Standorten unterschieden nach Kundengruppe (Privatkunden/Nicht-Privatkunden),
      3. c)Litera cQuartalswerte über die Anzahl der Anschlüsse, unterschieden nach Anschlussart (POTS, ISDN, Mult-ISDN, Voice-over-Broadband),
      4. d)Litera dQuartalswerte über die Anzahl der Kunden bzw. Anschlüsse mit Betreiberauswahl oder Betreibervorauswahl,
      5. e)Litera eQuartalswerte über die Gesprächsminuten am Festnetz-Endkundenmarkt, unterschieden nach Kundengruppe (Privatkunden/Nicht-Privatkunden),
      6. f)Litera fQuartalswerte über die Entwicklung der Umsätze aus Originierung, Terminierung und Transit.
    2. 2.Ziffer 2Statistiken über öffentliche Mobilfunkdienste, diese haben zu umfassen:
      1. a)Litera aQuartalswerte über den Gesamtumsatz aus Mobilfunk,
      2. b)Litera bQuartalswerte über die Gesprächsminuten des Mobilfunk –Endkundenmarktes,
      3. c)Litera cQuartalswerte über die Anzahl der SMS des Endkundenmarktes,
      4. d)Litera dQuartalswerte über die Anzahl der genutzten SIM-Karten, unterschieden nach Tarifart und Prepaid/Postpaid,
      5. e)Litera eQuartalswerte über die Anzahl der genutzten SIM Karten für M2M Dienste,
      6. f)Litera fQuartalswerte über das Datenvolumen Up- und Download am Mobilfunk-Endkundenmarkt.
    3. 3.Ziffer 3Statistiken über Mietleitungen, diese haben zu umfassen:
      1. a)Litera aQuartalswerte über die Umsätze aus nationalen Endkunden-Mietleitungen und -Ethernetdiensten,
      2. b)Litera bQuartalswerte über die Anzahl an nationalen Endkunden-Mietleitungen und -Ethernetdiensten, unterschieden nach Datenrate,
      3. c)Litera cQuartalswerte über die Umsätze aus nationalen Mietleitungen und Ethernetdiensten auf Vorleistungsebene,
      4. d)Litera dQuartalswerte über die Anzahl aus nationalen Mietleitungen und Ethernetdiensten auf Vorleistungsebene, unterschieden nach Datenrate sowie Trunk- und terminierenden Segmenten.
    4. 4.Ziffer 4Statistiken über Breitbandzugänge, diese haben zu umfassen:
      1. a)Litera aQuartalswerte über die Anzahl an Endkundenbreitbandanschlüssen unterschieden nach Infrastruktur, Bandbreite und Produktgruppe (Privatkunden-/Nichtprivatkundenprodukte),
      2. b)Litera bQuartalswerte über das Datenvolumen Up- und Download bei Breitbandanschlüssen im Festnetz,
      3. c)Litera cQuartalswerte über Anzahl der am Vorleistungsmarkt angebotenen und zugekauften Breitbandanschlüsse, unterschieden nach Infrastruktur und Bitstream/Resale,
      4. d)Litera dQuartalswerte über die Umsätze aus am Vorleistungsmarkt angebotenen und zugekauften Breitbandanschlüssen, unterschieden nach festen und mobilen Anschlüssen sowie Bitstream/Resale.
    5. 5.Ziffer 5Statistiken über Bündelprodukte, diese haben zu umfassen:
      1. a)Litera aQuartalswerte über die Anzahl an Bündelprodukten unterschieden nach Bündelvariante und Produktgruppe (Privatkunden-/Nichtprivatkundenprodukte),
      2. b)Litera bQuartalswerte über die Umsätze aus Bündelprodukten unterschieden nach Bündelvariante und Produktgruppe (Privatkunden-/Nichtprivatkundenprodukte),
      3. c)Litera cQuartalswerte über die Anzahl der in Bündeln bezogenen SIM-Karten.
    6. 6.Ziffer 6Statistiken über die Anzahl von Portiervorgängen, diese haben Quartalswerte über die Anzahl der Portiervorgänge, unterschieden nach Bereich (geografische Rufnummern, mobile Rufnummern, Diensterufnummern) sowie nach Anzahl Rufnummern und Anzahl Teilnehmer, zu umfassen.
    7. 7.Ziffer 7Statistiken über betriebswirtschaftliche Kennzahlen zu Mitarbeitern und Investitionen im Telekommunikationssektor, diese haben zu umfassen:
      1. a)Litera aQuartalswerte über die Anzahl eigener Mitarbeiter und die Anzahl von Leasingpersonal und freien Mitarbeitern,
      2. b)Litera bJahreswerte über die Höhe der Investitionen in technische Infrastruktur und in Vertrieb und Kundenservice (Call Center, Shops) im Telekommunikationssektor sowie die Höhe der erhaltenen Förderungen für den Ausbau von Infrastruktur.

§ 8 KEV In-Kraft-Treten


  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2004 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 1 Abs. 2 Z 3 bis 7, § 2 Abs. 1 Z 1 bis 4, § 2 Abs. 2, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 3, § 7, § 8 sowie die Anlagen 1 bis 7 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 259/2017 treten mit 1. Oktober 2017 in Kraft.Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer 3 bis 7, Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins bis 4, Paragraph 2, Absatz 2,, Paragraph 4, Absatz eins,, Paragraph 5, Absatz 3,, Paragraph 7,, Paragraph 8, sowie die Anlagen 1 bis 7 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 259 aus 2017, treten mit 1. Oktober 2017 in Kraft.

Anlage

Anl. 1 KEV


Erhebungsmerkmal

Anzugebende Einheit

Betrachtungs- zeitraum

Anmerkungen / Detaillierungen

Umsätze aus Grundentgelten für öffentliche Sprachtelefonie an festen Standorten

Euro

Vierteljährlich

Unterschieden nach Kundengruppe (Privatkunden/Nicht-Privatkunden)

Umsätze aus Entgelten für die Errichtung von Teilnehmeranschlüssen zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten

Euro

Vierteljährlich

Unterschieden nach Kundengruppe (Privatkunden/Nicht-Privatkunden)

Anzahl der Anschlüsse für den Zugang zum öffentlichen Telefonnetz
an festen Standorten
Anzahl der Anschlüsse für den Zugang zum öffentlichen Telefonnetz, an festen Standorten

Anzahl

Vierteljährlich

Unterschieden nach Kundengruppe (Privatkunden/Nicht-Privatkunden) und nach Teilnehmeranschlussart (POTS, ISDN, Multi-ISDN)

Voice-over-Broadband Anschlüsse für den Zugang zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten

Anzahl

Vierteljährlich

Unterschieden nach Kundengruppe (Privatkunden/Nicht-Privatkunden) und Anzahl der Kanäle (1 Kanal, 2 Kanäle, 3 und mehr Kanäle)

Umsätze aus Verbindungsentgelten für Gespräche über das öffentliche Telefonnetz an festen Standorten

Euro

Vierteljährlich

Unterschieden nach Kundengruppe (Privatkunden/Nicht-Privatkunden)

Gesprächsdauer (technische Minuten) von Gesprächen über das öffentliche Telefonnetz an festen Standorten

Minuten

Vierteljährlich

Unterschieden nach Kundengruppe (Privatkunden/Nicht-Privatkunden)

Anzahl der Preselected Anschlüsse

Anzahl

Vierteljährlich

 

Anzahl der Call by Call Kunden

Anzahl

Vierteljährlich

 

Anzahl öffentlicher Sprechstellen

Anzahl

Vierteljährlich

Unterschieden nach Münze und Karte

Umsätze aus Originierung

Euro

Vierteljährlich

 

Gesprächsdauer (Verkehrswerte) aus Originierung

Minuten

Vierteljährlich

 

Umsätze aus Terminierung

Euro

Vierteljährlich

 

Gesprächsdauer (Verkehrswerte) aus Terminierung

Minuten

Vierteljährlich

 

Umsätze aus (ungebündelten) Transitdiensten im festen öffentlichen Telefonnetz

Euro

Vierteljährlich

 

Gesprächsdauer (Verkehrswerte) aus (ungebündelten) Transitdiensten
im festen öffentlichen Telefonnetz
Gesprächsdauer (Verkehrswerte) aus (ungebündelten) Transitdiensten, im festen öffentlichen Telefonnetz

Minuten

Vierteljährlich

 

Anl. 2 KEV


Erhebungsmerkmal

Anzugebende Einheit

Betrachtungs- zeitraum

Anmerkungen / Detaillierungen

Gesamtumsätze Endkundenmarkt

Euro

Vierteljährlich

Unterschieden nach Umsatzkategorie (reine Datendienste, andere Umsätze)

Gesprächsdauer (technische Minuten) Endkundenmarkt

Minuten

Vierteljährlich

 

Anzahl an SMS gesendet (technisch) Endkundenmarkt

Anzahl

Vierteljährlich

vom Endkunden gesendet

Datenvolumen up- und download (ohne SMS und MMS) Endkundenmarkt

Gbyte

Vierteljährlich

Unterschieden nach Up-/Download je Tarifart (reine Datentarife, andere Tarife)

Anzahl der genutzten SIM-Karten

Anzahl

Vierteljährlich

Unterschieden nach Tarifart (reine Datentarife, andere Tarife) nach Vertragskunde und Prepaid

Anzahl der genutzten M2M SIM Karten

Anzahl

Vierteljährlich

 

Umsätze aus Terminierung – verkehrsabhängiges Entgelt

Euro

Vierteljährlich

Unterschieden nach Sprache und SMS

Verkehrswerte Terminierung

Minuten

Vierteljährlich

Unterschieden nach Sprache und SMS

Umsätze Originierung zu Diensterufnummern (Vorleistung) für Sprache – verkehrsabhängiges Entgelt

Euro

Vierteljährlich

 

Verkehrswerte Originierung zu Diensterufnummern (Vorleistung) für Sprache

Minuten

Vierteljährlich

 

Umsätze aus International Roaming (Visitor roaming)

Euro

Vierteljährlich

 

Umsätze aus dem Verkauf von Airtime an Wiederverkäufer

Euro

Vierteljährlich

 

Umsätze aus dem Verkauf von National Roaming (inkl. MVNO Zugang)

Euro

Vierteljährlich

 

Anl. 3 KEV


Erhebungsmerkmal

Anzugebende Einheit

Betrachtungs- zeitraum

Anmerkungen / Detaillierungen

Umsätze nationale Endkundenmietleitungen und – Ethernetdienste

Euro

Vierteljährlich

Unterschieden nach Mietleitung/Ethernetdienst

Anzahl nationale Endkundenmietleitungen und – Ethernetdienste

Anzahl

Vierteljährlich

Unterschieden nach Datenrate (<= 10 Mbit/s, > 10 bis < 100 Mbit/s, >= 100 Mbit bis < 1 Gbit/s, >= 1 Gbit/s) und Mietleitung/Ethernetdienst

Umsätze aus nationalen Mietleitungen und Ethernetdiensten auf Vorleistungsebene

Euro

Vierteljährlich

Unterschieden nach Mietleitung/Ethernetdienst

Anzahl nationale terminierende Segmente Mietleitungen und Ethernetdienste

Anzahl

Vierteljährlich

Unterschieden nach Datenrate (<= 10 Mbit/s, > 10 bis < 100 Mbit/s, >= 100 Mbit bis < 1 Gbit/s, >= 1 Gbit/s) und Mietleitung/Ethernetdienst

Anzahl nationale Trunk Segmente Mietleitungen und Ethernetdienste

Anzahl

Vierteljährlich

Unterschieden nach Datenrate (<= 10 Mbit/s, > 10 bis < 100 Mbit/s, >= 100 Mbit bis < 1 Gbit/s, >= 1 Gbit/s) und Mietleitung/Ethernetdienst

Anl. 4 KEV


Erhebungsmerkmal

Anzugebende Einheit

Betrachtungs- zeitraum

Anmerkungen / Detaillierungen

Anzahl Endkundenbreitbandanschlüsse (basierend auf eigener Infrastruktur oder entbündelter Leitung)

Anzahl

Vierteljährlich

Unterschieden nach Infrastruktur (DSL über eigene Leitung, DSL über entbündelte Leitung, Virtuelle Entbündelung, Kabelmodem, FWA (fixed wireless access), FTTH, Hybridprodukte, Sonstige) sowie nach Privat- und Nichtprivatkundenprodukten

Anzahl am Vorleistungsmarkt zugekaufter Breitbandanschlüsse

Anzahl

Vierteljährlich

Unterschieden nach Infrastruktur (DSL über eigene Leitung, DSL über entbündelte Leitung, Virtuelle Entbündelung, Kabelmodem, FWA (fixed wireless access), FTTH, Hybridprodukte, Sonstige) sowie nach Privat- und Nichtprivatkundenprodukten

Anzahl mobiler Endkundenbreitbandanschlüsse basierend auf eigener Infrastruktur

Anzahl

Vierteljährlich

Unterschieden nach Art (Datentarife mit fixem monatlichen Entgelt, Datentarife ohne fixes monatliches Entgelt, Sprachverträge mit inkl. Datenvolumen, sowie nach Privat- und Nichtprivatkunden

Anzahl der am Vorleistungsmarkt zugekauften mobilen Breitbandanschlüsse

Anzahl

Vierteljährlich

Unterschieden nach Art (Datentarife mit fixem monatlichen Entgelt, Datentarife ohne fixes monatliches Entgelt, Sprachverträge mit inkl. Datenvolumen, sowie nach Privat- und Nichtprivatkunden

Anzahl Endkundenbreitbandanschlüsse (basierend auf eigener Infrastruktur oder entbündelter Leitung) nach Bandbreitenkategorie

Anzahl

Vierteljährlich

Unterschieden nach Infrastruktur (DSL über eigene Leitung, DSL über entbündelte Leitung, Virtuelle Entbündelung, Kabelmodem, FWA, FTTH, Sonstige) sowie nach Bandbreiten (>= 144kbit/s bis < 2Mbit/s, = 2Mbit/s, > 2Mbit/s bis < 10Mbit/s, >= 10Mbit/s bis < 30Mbit/s, >= 30Mbit/s bis < 100Mbit/s, >= 100Mbit/s)

Datenvolumen Up- und Download Endkundenmarkt bei Breitbandanschlüssen im Festnetz

Gbyte

Vierteljährlich

 

Anzahl der am Vorleistungmarkt angebotenen
Breitbandanschlüsse
Anzahl der am Vorleistungmarkt angebotenen , Breitbandanschlüsse

Anzahl

Vierteljährlich

Unterschieden nach Infrastruktur (DSL über eigene Leitung, DSL über entbündelte Leitung, Virtuelle Entbündelung, Kabelmodem, FWA (fixed wireless access), FTTH, Mobil, Sonstige) sowie nach Bitstream und Resale

Umsätze aus am Vorleistungmarkt angebotenen Breitbandanschlüssen

Euro

Vierteljährlich

Unterschieden nach festen und mobilen Anschlüssen sowie Bitstream und Resale

Anl. 5 KEV


Anzahl Bündelprodukte

Anzahl

Vierteljährlich

Unterschieden nach Bündelart (Breitband stand alone, Bündel Breitband+Sprache, Breitband+TV, Sprache+TV, Sprache+Mobil, TV+Mobil, Breitband+Mobil, Sprache+Breitband+TV, Sprache+Mobil+Breitband, Sprache+Mobil+TV, Breitband+Mobil+TV, Bündel aus vier Diensten) sowie nach Privat-und Nichtprivatkundenprodukten

Umsatz Bündelprodukte

Euro

Vierteljährlich

Unterschieden nach Bündelart (Breitband stand alone, Bündel Breitband+Sprache, Breitband+TV, Sprache+Breitband+TV, sonstige Bündel mit Breitband, sonstige Bündel ohne Breitband) sowie nach Privat- und Nichtprivatkundenprodukten

Anzahl der in Bündeln bezogenen SIM-Karten

Anzahl

Vierteljährlich

 

Anl. 6 KEV


Erhebungsmerkmal

Anzugebende Einheit

Betrachtungs- zeitraum

Anmerkungen / Detaillierungen

Anzahl der Portiervorgänge nach Rufnummernbereichen

Anzahl

Vierteljährlich

Unterschieden nach Bereich (geografische Rufnummern, mobile Rufnummern, Diensterufnummern) sowie nach Anzahl Rufnummern und Anzahl Teilnehmer

Anl. 7 KEV


Erhebungsmerkmal

Anzugebende Einheit

Betrachtungs- zeitraum

Anmerkungen / Detaillierungen

Mitarbeiter (in Ganztagskräften)

Anzahl

Vierteljährlich

Unterschieden in eigene Mitarbeiter sowie Leasingpersonal und freie Mitarbeiter

Investitionen in technische Infrastruktur

Euro

Jährlich

 

Investitionen in Vertrieb und Kundenservice (Call Center, Shops)

Euro

Jährlich

 

Erhaltene Förderungen für den Ausbau von Infrastruktur

Euro

Jährlich

 

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