Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 08.09.2026
Betreuung der Prüfungstermine
Die Prüfungsorganisation hat den Bewerberinnen und Bewerbern zur Verfügung stehende Prüferinnen und Prüfer zuzuteilen und für die Voraussetzungen für die Abwicklung der Prüfungen zu sorgen.
In Kraft seit 09.05.2020 bis 31.12.9999
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