1.Ziffer einshinsichtlich des § 13 Abs. 1 Z 1 der Bundesminister für Inneres,hinsichtlich des Paragraph 13, Absatz eins, Ziffer eins, der Bundesminister für Inneres,
2.Ziffer 2im Übrigen der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur betraut.
In Kraft seit 24.04.2026 bis 31.12.9999
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