Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Geltung und Wirksamkeit anderer Rechtsvorschriften
(1)Absatz eins,Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der mit dem Inkrafttreten der jeweils letzten Novelle dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden.
(2)Absatz 2,Soweit in dieser Verordnung auf andere Verordnungen eines Mitgliedes der Bundesregierung verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
In Kraft seit 01.10.2017 bis 31.12.9999
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