Als Qualifikationsnachweise der Hebamme sind von Rumänien ausgestellte Ausbildungsnachweise für Hebammen (asistent medical obstetrica-ginecologie/Krankenschwestern bzw. Krankenpfleger für Frauenheilkunde und Geburtshilfe), die den Mindestanforderungen an die Ausbildung gemäß Artikel 40 der Richtlinie 2005/36/EG nicht entsprechen, anzuerkennen, sofern
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