Die Landesregierung hat für die Wahl des Migrantinnen- und Migrantenbeirates eine Wahlordnung zu erlassen. Diese hat insbesondere Näheres über das Wahlverfahren, die Erfassung und Verzeichnung der wahlberechtigten Personen, das amtliche Wahlkuvert, den amtlichen Stimmzettel, das von der Gemeindewahlbehörde durchzuführende Abstimmungs- und Ermittlungsverfahren sowie die Zuweisung der Mandate an die wahlwerbenden Personen und die Reihung der nicht gewählten wahlwerbenden Personen, zu regeln.
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