§ 98a GWO

GWO - Gemeindewahlordnung 2009

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 31.08.2025
Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 71/2019Übergangsbestimmung zur Novelle Landesgesetzblatt Nr. 71 aus 2019,

Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 71/2019 bestehenden überörtlichen Wahlbehörden (Landeswahlbehörde und Bezirkswahlbehörden) bleiben bis zur dem Inkrafttreten dieses Gesetzes folgenden allgemeinen Gemeinderatswahl im Amt.Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle Landesgesetzblatt Nr. 71 aus 2019, bestehenden überörtlichen Wahlbehörden (Landeswahlbehörde und Bezirkswahlbehörden) bleiben bis zur dem Inkrafttreten dieses Gesetzes folgenden allgemeinen Gemeinderatswahl im Amt.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 71/2019Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 71 aus 2019,

In Kraft seit 21.09.2019 bis 31.12.9999
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