§ 100 GWO Außerkrafttreten

GWO - Gemeindewahlordnung 2009

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die Gemeindewahlordnung 2004, LGBl. Nr. 48/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 95/2005, außer Kraft.

In Kraft seit 04.07.2009 bis 31.12.9999
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