§ 13 GVG-B 2005 Sprachliche Gleichbehandlung

GVG-B 2005 - Grundversorgungsgesetz – Bund 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Soweit in diesem Bundesgesetz auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in der männlichen Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

In Kraft seit 01.01.2005 bis 31.12.9999
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