Die Durchführung von Maßnahmen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege bei medizinischer Diagnostik und Therapie im Anästhesiebereich bedarf einer ärztlichen Anordnung und im Falle des Auftretens von Regelwidrigkeiten im Rahmen der Durchführung einer entsprechenden ärztlichen Rücksprache (§ 15 GuKG). In der Beschreibung der folgenden einzelnen zu erwerbenden Kompetenzen bei medizinischer Diagnostik und Therapie wird dieser berufsrechtliche Rahmen vorausgesetzt und ist in der Ausbildungspraxis zu vermitteln und einzuhalten.Die Durchführung von Maßnahmen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege bei medizinischer Diagnostik und Therapie im Anästhesiebereich bedarf einer ärztlichen Anordnung und im Falle des Auftretens von Regelwidrigkeiten im Rahmen der Durchführung einer entsprechenden ärztlichen Rücksprache (Paragraph 15, GuKG). In der Beschreibung der folgenden einzelnen zu erwerbenden Kompetenzen bei medizinischer Diagnostik und Therapie wird dieser berufsrechtliche Rahmen vorausgesetzt und ist in der Ausbildungspraxis zu vermitteln und einzuhalten.
Die Absolventinnen und Absolventen können…
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