Anl. 5 GuK-SV SPEZIELLE ZUSATZAUSBILDUNG IN DER KINDERINTENSIVPFLEGE

GuK-SV - Gesundheits- und Krankenpflege-Spezialaufgaben-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 08.09.2026
Theoretische Ausbildung

Unterrichtsfach

Lehrinhalte

Mindest-stunden

Lehrkraft

Leistungs-feststellung

Pflegerisches Sachgebiet:

 

120

 

 

1. Spezielle Pflege von Früh- und Neuge-borenen sowie Kindern und Jugendlichen im Intensivbereich

– Pflegeprozess in der Kinderintensivpflege

– Überwachung und Pflege postoperativ und bei speziellen Krankheitsbildern

– Überwachung und Pflege von beatmeten Früh- und Neugeborenen

– Überwachung und Pflege von Kindern und Jugendlichen mit extrakorporalem Kreislauf

– Dokumentation und Organisation

 

Lehrer/in für GuK / fach-kompetente Person

Komm. Prüfung

2. Biomedizini-sche Technik und Gerätelehre

Gerätekunde (Funktion, Anwendung, Sicherheitsaspekte)

 

Facharzt/ -ärztin / Arzt/Ärztin in Ausbildung zum/zur Facharzt/ -ärztin / fach-kompetente Person / Lehrer/in für GuK

Einzelprüfung

3. Kommunika-tion und Ethik II3. Kommunika-tion und Ethik römisch zwei

– Konfliktmanagement

– Stressbewältigung

– Angehörigenbetreuung

– Fachbezogene Ethik

– interdisziplinäre Zusammenarbeit

 

fachkompe-tente Person / Lehrer/in für GuK

Beurteilung der Teilnahme

4. Forschung

Analyse und Interpretation von Forschungsergebnissen

 

Lehrer/in für GuK / fach-kompetente Person

Beurteilung der Teilnahme

Medizinisch-wissenschaft-liches Sachgebiet:

 

80

 

 

5. Grundlagen der Intensivtherapie

– Internistischer Fachbereich

– Chirurgischer Fachbereich

– Neonatologisch-pädiatrischer Fachbereich

– Neurologischer Fachbereich

 

Facharzt/ -ärztin / Arzt/Ärztin in Ausbildung zum/zur Facharzt/ -ärztin / fach-kompetente Person

Komm. Prüfung

6. Beatmung und Beatmungs-therapie

– Pathophysiologische Grundlagen

– Beatmungsverfahren

– Entwöhnung

 

Facharzt/ -ärztin / Arzt/Ärztin in Ausbildung zum/zur Facharzt/ -ärztin / fach-kompetente Person

Einzelprüfung

GESAMT

 

200

 

 

Praktische Ausbildung

Ausbildungseinrichtung

Fachbereich

Mindeststunden

Fachabteilung einer Krankenanstalt

Pflege im Intensivbereich (operativ oder nicht operativ)

100

Fachabteilung einer Krankenanstalt

Pflege im Intensivbereich (neonatologisch)

100

GESAMT

 

200

In Kraft seit 28.12.2005 bis 31.12.2032
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