Anl. 10 GuK-SV

GuK-SV - Gesundheits- und Krankenpflege-Spezialaufgaben-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.09.2026

Anlage 10

Bezeichnung, Adresse und Rechtsträger der

Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

 

ZEUGNIS

 

Herr/Frau ...............................................................................................................................................

geboren am......................................................... in ...............................................................................

hat an der Sonderausbildung / speziellen Zusatzausbildung1) in der...................................................

............................................................................................................2) gemäß der Gesundheits- und

Krankenpflege-Spezialaufgaben-Verordnung – GuK-SV, BGBl. II Nr. 452/2005, in der Zeit vonKrankenpflege-Spezialaufgaben-Verordnung – GuK-SV, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 452 aus 2005,, in der Zeit von

.........................................................bis ............................................teilgenommen und nachstehende

Beurteilungen erlangt:

 

Theoretische Ausbildung
Einzelprüfung – Teilnahme – Dispensprüfung

 

Unterrichtsfach

Stunden

Beurteilung3)

1. Wh.4)

2. Wh.4)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Praktische Ausbildung

 

Fachbereich / Praktikum

Stunden

Beurteilung5)

Wh.6)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kommissionelle Abschlussprüfung / Schriftliche Abschlussarbeit

 

Thema der Abschlussarbeit

Beurteilung7)

Wh.8)

 

 

 

 

Kommissionelle Abschlussprüfung / Mündliche Abschlussprüfung

 

Unterrichtsfach

Beurteilung7)

1.Wh.9)

2. Wh.9)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Sonderausbildung wurde nicht bestanden.10)

Dieses Zeugnis berechtigt nicht zur Ausübung der .......................................................................11)

 

.........................................., am .......................................

 

Der Leiter / Die Leiterin der Sonderausbildung:

 

Rundsiegel der

Ausbildungseinrichtung

_________________________________

1) Nicht Zutreffendes streichen oder weglassen.

2) Kinder- und Jugendlichenpflege, psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege, Intensivpflege, Kinderintensivpflege, Anästhesiepflege, Pflege bei Nierenersatztherapie, Pflege im Operationsbereich, Krankenhaushygiene – Zutreffendes einfügen.

3) „sehr gut“ (1), „gut“ (2), „befriedigend“ (3), „genügend“ (4), „nicht genügend“ (5) gemäß § 19 Abs. 5 GuK-SV; „erfolgreich teilgenommen“, „nicht genügend“ gemäß § 19 Abs. 6 und § 20 Abs. 2 GuK-SV; „angerechnet“ gemäß § 65 Abs. 6 GuKG – Zutreffendes einfügen.3) „sehr gut“ (1), „gut“ (2), „befriedigend“ (3), „genügend“ (4), „nicht genügend“ (5) gemäß Paragraph 19, Absatz 5, GuK-SV; „erfolgreich teilgenommen“, „nicht genügend“ gemäß Paragraph 19, Absatz 6 und Paragraph 20, Absatz 2, GuK-SV; „angerechnet“ gemäß Paragraph 65, Absatz 6, GuKG – Zutreffendes einfügen.

4) 1. bzw. 2. Wiederholungsprüfung gemäß § 22 GuK-SV – Bei Zutreffen ankreuzen.4) 1. bzw. 2. Wiederholungsprüfung gemäß Paragraph 22, GuK-SV – Bei Zutreffen ankreuzen.

5) „ausgezeichnet bestanden“, „gut bestanden“, „bestanden“, „nicht bestanden“ gemäß § 21 Abs. 3 GuK-SV; „absolviert“ gemäß § 21 Abs. 5 GuK-SV; „angerechnet“ gemäß § 65 Abs. 6 GuKG – Zutreffendes einfügen.5) „ausgezeichnet bestanden“, „gut bestanden“, „bestanden“, „nicht bestanden“ gemäß Paragraph 21, Absatz 3, GuK-SV; „absolviert“ gemäß Paragraph 21, Absatz 5, GuK-SV; „angerechnet“ gemäß Paragraph 65, Absatz 6, GuKG – Zutreffendes einfügen.

6) Wiederholung gemäß § 24 GuK-SV – Bei Zutreffen ankreuzen.6) Wiederholung gemäß Paragraph 24, GuK-SV – Bei Zutreffen ankreuzen.

7) „sehr gut“ (1), „gut“ (2), „befriedigend“ (3), „genügend“ (4), „nicht genügend“ (5) gemäß § 33 Abs. 4 GuK-SV – Zutreffendes einfügen.7) „sehr gut“ (1), „gut“ (2), „befriedigend“ (3), „genügend“ (4), „nicht genügend“ (5) gemäß Paragraph 33, Absatz 4, GuK-SV – Zutreffendes einfügen.

8) Wiederholungsprüfung gemäß § 37 Abs. 4 bis 7 GuK-SV – Bei Zutreffen ankreuzen.8) Wiederholungsprüfung gemäß Paragraph 37, Absatz 4 bis 7 GuK-SV – Bei Zutreffen ankreuzen.

9) 1. bzw. 2. Wiederholungsprüfung gemäß § 37 Abs. 1 bis 3 GuK-SV – Bei Zutreffen ankreuzen.9) 1. bzw. 2. Wiederholungsprüfung gemäß Paragraph 37, Absatz eins bis 3 GuK-SV – Bei Zutreffen ankreuzen.

10) Bei Zutreffen gemäß § 38 Abs. 1 einfügen. Bei Nichtzutreffen Zeile streichen oder weglassen.10) Bei Zutreffen gemäß Paragraph 38, Absatz eins, einfügen. Bei Nichtzutreffen Zeile streichen oder weglassen.

11) Kinder- und Jugendlichenpflege, psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege, Intensivpflege, Anästhesiepflege, Pflege bei Nierenersatztherapie, Pflege im Operationsbereich, Krankenhaushygiene – Zutreffendes einfügen.

In Kraft seit 28.12.2005 bis 31.12.2032
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