Anl. 6 GuK-SV SPEZIELLE ZUSATZAUSBILDUNG IN DER ANÄSTHESIEPFLEGE

GuK-SV - Gesundheits- und Krankenpflege-Spezialaufgaben-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 08.09.2026
Theoretische Ausbildung

Unterrichtsfach

Lehrinhalte

Mindest-stunden

Lehrkraft

Leistungs-feststellung

Pflegerisches Sachgebiet:

 

80

 

 

1. Spezielle Pflege im Anästhesie-bereich

– Pflegeprozess im Bereich der Anästhesie

– Spezielle Pflege prae-, intra- und postoperativ im Rahmen der Anästhesie bei allen Altersgruppen

– Dokumentation und Organisation

 

Lehrer/in für GuK / fach-kompetente Person

Komm. Prüfung

2. Biomedizini-sche Technik und Gerätelehre

Gerätekunde (Funktion, Anwendung, Sicherheitsaspekte)

 

Facharzt/ -ärztin / Arzt/Ärztin in Ausbildung zum/zur Fachärztin / fachkompe-tente Person

Einzelprüfung

3. Kommunika-tion und Ethik II3. Kommunika-tion und Ethik römisch zwei

– Konfliktmanagement

– Stressbewältigung

– Fachbezogene Ethik

– interdisziplinäre Zusammenarbeit

 

fachkompe-tente Person / Lehrer/in für GuK

Beurteilung der Teilnahme

4. Forschung

Analyse und Interpretation von Forschungsergebnissen

 

Lehrer/in für GuK / fach-kompetente Person

Beurteilung der Teilnahme

Medizinisch-wissenschaft-liches Sachgebiet:

 

60

 

 

5. Anästhesiever-fahren

– Allgemeine und spezielle Anästhesieverfahren in den verschiedenen Fachdisziplinen und allen Altersgruppen

– Schmerztherapie

 

Facharzt/ -ärztin / Arzt/Ärztin in Ausbildung zum/zur Facharzt/ -ärztin / fach-kompetente Person

Komm. Prüfung

GESAMT

 

140

 

 

Praktische Ausbildung

Ausbildungseinrichtung

Fachbereich

Mindeststunden

Fachabteilung einer Krankenanstalt

Pflege im Anästhesiebereich

180

nach Wahl der Leitung der Sonderaus-bildung:

Fachabteilung oder sonstige Organisationseinheit einer Krankenanstalt
In Kraft seit 28.12.2005 bis 31.12.2032
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