Anl. 4 GuK-SV SPEZIELLE ZUSATZAUSBILDUNG IN DER INTENSIVPFLEGE

GuK-SV - Gesundheits- und Krankenpflege-Spezialaufgaben-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.09.2026
Theoretische Ausbildung

Unterrichtsfach

Lehrinhalte

Mindest-stunden

Lehrkraft

Leistungs-feststellung

Pflegerisches Sachgebiet:

 

160

 

 

1. Spezielle Pflege im Intensivbereich

– Pflegeprozess in der Intensivmedizin

– Überwachung und Pflege von Patienten/-innen postoperativ und bei speziellen Krankheitsbildern

– Überwachung und Pflege von beatmeten Patienten/-innen

– Überwachung und Pflege von Patienten/-innen mit extrakorporalem Kreislauf

– Dokumentation und Organisation

 

Lehrer/in für GuK / fachkompetente Person

Komm. Prüfung

2. Biomedizini-sche Technik und Gerätelehre

Gerätekunde (Funktion, Anwendung, Sicherheitsaspekte)

 

Facharzt/ -ärztin / Arzt/Ärztin in Ausbildung zum/zur Facharzt/ -ärztin / fach-kompetente Person

Einzelprüfung

3. Kommunika-tion und Ethik II3. Kommunika-tion und Ethik römisch zwei

– Konfliktmanagement

– Stressbewältigung

– Fachbezogene Ethik

– interdisziplinäre Zusammenarbeit

 

fachkompe-tente Person / Lehrer/in für GuK

Beurteilung der Teilnahme

4. Forschung

Analyse und Interpretation von Forschungsergebnissen

 

Lehrer/in für GuK / fach-kompetente Person

Beurteilung der Teilnahme

Medizinisch-wissenschaft-liches Sachgebiet:

 

80

 

 

5. Grundlagen der Intensivtherapie

– Anästhesiologischer Fachbereich

– Internistischer Fachbereich

– Neurologischer Fachbereich

– Chirurgischer Fachbereich

– Neonatologisch-pädiatrischer Fachbereich

 

Facharzt/ -ärztin / Arzt/Ärztin in Ausbildung zum/zur Facharzt/ -ärztin / fach-kompetente Person

Komm. Prüfung

6. Beatmung und Beatmungs-therapie

– Pathophysiologische Grundlagen

– Beatmungsverfahren

– Entwöhnung

 

Facharzt/ -ärztin / Arzt/Ärztin in Ausbildung zum/zur Facharzt/ -ärztin

Einzelprüfung

7. Anästhesiever-fahren

– Allgemeine Anästhesieverfahren

– Regionalanästhesieverfahren

– Gerätekunde

 

Facharzt/ -ärztin / Arzt/Ärztin in Ausbildung zum/zur Facharzt/ -ärztin

Einzelprüfung

GESAMT

 

240

 

 

Praktische Ausbildung

Ausbildungseinrichtung

Fachbereich

Mindeststunden

Fachabteilung einer Krankenanstalt

Pflege im Intensivbereich (operativ oder nicht-operativ)1)

200

Fachabteilung einer Krankenanstalt

Pflege im Anästhesie- oder Nierener-satztherapiebereich2)

80

nach Wahl der Leitung der Sonderaus-bildung:

  • Strichaufzählung
In Kraft seit 28.12.2005 bis 31.12.2032
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