§ 19 GSNE-VO 2013 Entgelt für Verteilergebietsmanager

GSNE-VO 2013 - Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Höhe und Weiterverrechnung des Entgelts für Verteilergebietsmanager

Die zu bezahlenden Anteile am jährlichen Entgelt für den Verteilergebietsmanager werden in TEUR wie folgt bestimmt. Die Entrichtung des Entgelts an den Verteilergebietsmanager erfolgt in zwölf gleichen monatlichen Teilbeträgen:

1. Verteilergebiet Ost:

 

 

 

  1. a)Litera a
In Kraft seit 01.01.2026 bis 31.12.9999
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