Anl. 1 GSNE-VO 2013

GSNE-VO 2013 - Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.09.2026

wobeiwobei gilt

ERm ist die Refundierung einer aufgetretenen Unterbrechnung von unterbrechbaren Kapazitätsprodukten gemäß § 3 Abs. 7 sowie von unterbrechbaren Kapazitätsprodukten gemäß § 4 Abs. 4. Die Refundierung gilt jeweils für den Tag an dem eine Unterbrechung vorliegt;ERm ist die Refundierung einer aufgetretenen Unterbrechnung von unterbrechbaren Kapazitätsprodukten gemäß Paragraph 3, Absatz 7, sowie von unterbrechbaren Kapazitätsprodukten gemäß Paragraph 4, Absatz 4, Die Refundierung gilt jeweils für den Tag an dem eine Unterbrechung vorliegt;

Drf ist:

  1. a)Litera aim Fall der Unterbrechnung von unterbrechbaren Kapazitätsprodukten gemäß § 3 Abs. 7 das Netznutzungsentgelt für Tagesprodukte gemäß § 3 Abs. 9 bzw. Abs. 9a oderim Fall der Unterbrechnung von unterbrechbaren Kapazitätsprodukten gemäß Paragraph 3, Absatz 7, das Netznutzungsentgelt für Tagesprodukte gemäß Paragraph 3, Absatz 9, bzw. Absatz 9 a, oder
  2. b)Litera bim Fall der Unterbrechnung von unterbrechbaren Kapazitätsprodukten gemäß § 4 Abs. 4 das anteilige Netznutzungsentgelt für den Tag der Unterbrechung gemäß § 4 Abs. 2;im Fall der Unterbrechnung von unterbrechbaren Kapazitätsprodukten gemäß Paragraph 4, Absatz 4, das anteilige Netznutzungsentgelt für den Tag der Unterbrechung gemäß Paragraph 4, Absatz 2,;

FR ist der Refundierungsfaktor; er entspricht :

  1. a)Litera aim Fall der Unterbrechnung von unterbrechbaren Kapazitätsprodukten gemäß § 3 Abs. 7 dem Wert 3;im Fall der Unterbrechnung von unterbrechbaren Kapazitätsprodukten gemäß Paragraph 3, Absatz 7, dem Wert 3;
  2. b)Litera bim Fall der Unterbrechnung von unterbrechbaren Kapazitätsprodukten gemäß § 4 Abs. 4 dem Wert 1,5;im Fall der Unterbrechnung von unterbrechbaren Kapazitätsprodukten gemäß Paragraph 4, Absatz 4, dem Wert 1,5;

ist die durchschnittliche unterbrechbare Kapazität, die an dem betreffenden Tag unterbrochen wurde, berechnet als

= wobei

cdiff,i ist die tatsächliche unterbrochene Kapazität des Produkts, berechnet als die Differenz zwischen der angebotenen Kapazität auf Stundenbasis und der tatsächlich verfügbaren Kapazität auf Stundenbasis während jeder von der Unterbrechung betroffenen Stunde;

hR ist die Anzahl der Stunden eines Gastages;

i ist die relevante Stunde, in der eine Unterbrechung auftritt;

Fm ist das Netznutzungsentgelt, das ungeachtet der Unterbrechnung für den Zeitraum, in dem die Unterbrechnung eingetreten ist, dem Netzbenutzer in Rechnung zu stellen wäre.

In Kraft seit 01.01.2021 bis 31.12.9999
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