Anl. 2 GSNE-VO 2013

GSNE-VO 2013 - Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.09.2026

wobei:

EKm = die Entgeltkürzung pro Monat;

Em = das Entgelt pro Monat;

hSub-Litera, h, m m = die Gesamtanzahl der Stunden des Monats, in dem die Einschränkung der Transportdienstleistung auftritt;

q = die vertraglich vereinbarte Stundenrate am Ein- bzw. Ausspeisepunkt;

qdiffK = die Differenz zwischen nominierter Stundenrate am Ein- bzw. Ausspeisepunkt und der am selben Punkt zur Verfügung gestellten Stundenrate je eingeschränkter Stunde, sofern diese Differenz positiv ist;

hK = die Anzahl der Stunden innerhalb des Leistungsmonats, für deren Dauer die Transportdienstleistung eingeschränkt wird.

In Kraft seit 05.06.2020 bis 31.12.9999
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