§ 17 GSNE-VO 2013 Ausgleichszahlungen

GSNE-VO 2013 - Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Die Ausgleichszahlungen werden als Nettozahlungen in TEUR, die Jahresbeträge darstellen, festgelegt und sind in zwölf gleichen Teilbeträgen monatlich zu leisten. Alle Rechnungen sind am 15. des dem Leistungserbringungsmonat folgenden Monats fällig.
  2. (2)Absatz 2,Für den Netzbereich Kärnten werden folgende Ausgleichszahlungen festgelegt: KNG-Kärnten Netz GmbH zahlt an Energie Klagenfurt GmbH 148,2.
  3. (3)Absatz 3,Für den Netzbereich Oberösterreich werden folgende Ausgleichszahlungen festgelegt:

 

Empfänger

Zahler

Linz Netz GmbH

eww ag

Energie Ried GmbH

Netz Oberösterreich GmbH zahlt an

5.955,1

1.588,0

910,3

Stadtbetriebe Steyr GmbH zahlt an

143,0

38,1

21,9

  1. (4)Absatz 4,Für den Netzbereich Steiermark werden folgende Ausgleichszahlungen festgelegt:
In Kraft seit 01.01.2026 bis 31.12.9999
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