Anl. 1 GSNE-VO 2013

Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999

wobeiwobei gilt

wobei:ERm ist die Refundierung einer aufgetretenen Unterbrechnung von unterbrechbaren Kapazitätsprodukten gemäß § 3 Abs. 7 sowie von unterbrechbaren Kapazitätsprodukten gemäß § 4 Abs. 4. Die Refundierung gilt jeweils für den Tag an dem eine Unterbrechung vorliegt;ERm ist die Refundierung einer aufgetretenen Unterbrechnung von unterbrechbaren Kapazitätsprodukten gemäß Paragraph 3, Absatz 7, sowie von unterbrechbaren Kapazitätsprodukten gemäß Paragraph 4, Absatz 4, Die Refundierung gilt jeweils für den Tag an dem eine Unterbrechung vorliegt;

Drf ist:

  1. ERm =ERm=der zu refundierende Betrag pro Monat
  2. Em =Em=das Entgelt pro Monat
  3. Rf = Rf=Refundierungsfaktor, wobei rf ≥ 1
  4. hm =hm=die Gesamtanzahl der Stunden des Monats, indem die Transportdienstleistung unterbrochen wird
  5. Q =Q=die angebotene Stundenrate
  6. hR =hR=die Anzahl der Stunden, für deren Dauer die Transportdienstleistung innerhalb des Leistungsmonats unterbrochen wird
  7. qdiffR =qdiffR=die Differenz zwischen angebotener Stundenrate und der zur Verfügung gestellten Stundenrate je unterbrochener Stunde
  8. a)Litera aim Fall der Unterbrechnung von unterbrechbaren Kapazitätsprodukten gemäß § 3 Abs. 7 das Netznutzungsentgelt für Tagesprodukte gemäß § 3 Abs. 9 bzw. Abs. 9a oderim Fall der Unterbrechnung von unterbrechbaren Kapazitätsprodukten gemäß Paragraph 3, Absatz 7, das Netznutzungsentgelt für Tagesprodukte gemäß Paragraph 3, Absatz 9, bzw. Absatz 9 a, oder
  9. b)Litera bim Fall der Unterbrechnung von unterbrechbaren Kapazitätsprodukten gemäß § 4 Abs. 4 das anteilige Netznutzungsentgelt für den Tag der Unterbrechung gemäß § 4 Abs. 2;im Fall der Unterbrechnung von unterbrechbaren Kapazitätsprodukten gemäß Paragraph 4, Absatz 4, das anteilige Netznutzungsentgelt für den Tag der Unterbrechung gemäß Paragraph 4, Absatz 2,;

FR ist der Refundierungsfaktor; er entspricht :

  1. a)Litera aim Fall der Unterbrechnung von unterbrechbaren Kapazitätsprodukten gemäß § 3 Abs. 7 dem Wert 3;im Fall der Unterbrechnung von unterbrechbaren Kapazitätsprodukten gemäß Paragraph 3, Absatz 7, dem Wert 3;
  2. b)Litera bim Fall der Unterbrechnung von unterbrechbaren Kapazitätsprodukten gemäß § 4 Abs. 4 dem Wert 1,5;im Fall der Unterbrechnung von unterbrechbaren Kapazitätsprodukten gemäß Paragraph 4, Absatz 4, dem Wert 1,5;

ist die durchschnittliche unterbrechbare Kapazität, die an dem betreffenden Tag unterbrochen wurde, berechnet als

= wobei

cdiff,i ist die tatsächliche unterbrochene Kapazität des Produkts, berechnet als die Differenz zwischen der angebotenen Kapazität auf Stundenbasis und der tatsächlich verfügbaren Kapazität auf Stundenbasis während jeder von der Unterbrechung betroffenen Stunde;

hR ist die Anzahl der Stunden eines Gastages;

i ist die relevante Stunde, in der eine Unterbrechung auftritt;

Fm ist das Netznutzungsentgelt, das ungeachtet der Unterbrechnung für den Zeitraum, in dem die Unterbrechnung eingetreten ist, dem Netzbenutzer in Rechnung zu stellen wäre.

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.2020

wobeiwobei gilt

wobei:ERm ist die Refundierung einer aufgetretenen Unterbrechnung von unterbrechbaren Kapazitätsprodukten gemäß § 3 Abs. 7 sowie von unterbrechbaren Kapazitätsprodukten gemäß § 4 Abs. 4. Die Refundierung gilt jeweils für den Tag an dem eine Unterbrechung vorliegt;ERm ist die Refundierung einer aufgetretenen Unterbrechnung von unterbrechbaren Kapazitätsprodukten gemäß Paragraph 3, Absatz 7, sowie von unterbrechbaren Kapazitätsprodukten gemäß Paragraph 4, Absatz 4, Die Refundierung gilt jeweils für den Tag an dem eine Unterbrechung vorliegt;

Drf ist:

  1. ERm =ERm=der zu refundierende Betrag pro Monat
  2. Em =Em=das Entgelt pro Monat
  3. Rf = Rf=Refundierungsfaktor, wobei rf ≥ 1
  4. hm =hm=die Gesamtanzahl der Stunden des Monats, indem die Transportdienstleistung unterbrochen wird
  5. Q =Q=die angebotene Stundenrate
  6. hR =hR=die Anzahl der Stunden, für deren Dauer die Transportdienstleistung innerhalb des Leistungsmonats unterbrochen wird
  7. qdiffR =qdiffR=die Differenz zwischen angebotener Stundenrate und der zur Verfügung gestellten Stundenrate je unterbrochener Stunde
  8. a)Litera aim Fall der Unterbrechnung von unterbrechbaren Kapazitätsprodukten gemäß § 3 Abs. 7 das Netznutzungsentgelt für Tagesprodukte gemäß § 3 Abs. 9 bzw. Abs. 9a oderim Fall der Unterbrechnung von unterbrechbaren Kapazitätsprodukten gemäß Paragraph 3, Absatz 7, das Netznutzungsentgelt für Tagesprodukte gemäß Paragraph 3, Absatz 9, bzw. Absatz 9 a, oder
  9. b)Litera bim Fall der Unterbrechnung von unterbrechbaren Kapazitätsprodukten gemäß § 4 Abs. 4 das anteilige Netznutzungsentgelt für den Tag der Unterbrechung gemäß § 4 Abs. 2;im Fall der Unterbrechnung von unterbrechbaren Kapazitätsprodukten gemäß Paragraph 4, Absatz 4, das anteilige Netznutzungsentgelt für den Tag der Unterbrechung gemäß Paragraph 4, Absatz 2,;

FR ist der Refundierungsfaktor; er entspricht :

  1. a)Litera aim Fall der Unterbrechnung von unterbrechbaren Kapazitätsprodukten gemäß § 3 Abs. 7 dem Wert 3;im Fall der Unterbrechnung von unterbrechbaren Kapazitätsprodukten gemäß Paragraph 3, Absatz 7, dem Wert 3;
  2. b)Litera bim Fall der Unterbrechnung von unterbrechbaren Kapazitätsprodukten gemäß § 4 Abs. 4 dem Wert 1,5;im Fall der Unterbrechnung von unterbrechbaren Kapazitätsprodukten gemäß Paragraph 4, Absatz 4, dem Wert 1,5;

ist die durchschnittliche unterbrechbare Kapazität, die an dem betreffenden Tag unterbrochen wurde, berechnet als

= wobei

cdiff,i ist die tatsächliche unterbrochene Kapazität des Produkts, berechnet als die Differenz zwischen der angebotenen Kapazität auf Stundenbasis und der tatsächlich verfügbaren Kapazität auf Stundenbasis während jeder von der Unterbrechung betroffenen Stunde;

hR ist die Anzahl der Stunden eines Gastages;

i ist die relevante Stunde, in der eine Unterbrechung auftritt;

Fm ist das Netznutzungsentgelt, das ungeachtet der Unterbrechnung für den Zeitraum, in dem die Unterbrechnung eingetreten ist, dem Netzbenutzer in Rechnung zu stellen wäre.

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