§ 19 GSNE-VO 2013 Entgelt für Verteilergebietsmanager

Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2026 bis 31.12.9999
Höhe und Weiterverrechnung des Entgelts für Verteilergebietsmanager

Die zu bezahlenden Anteile am jährlichen Entgelt für den Verteilergebietsmanager werden in TEUR wie folgt bestimmt. Die Entrichtung des Entgelts an den Verteilergebietsmanager erfolgt in zwölf gleichen monatlichen Teilbeträgen:

Alle Rechnungen sind am 15. des dem Leistungserbringungsmonat folgenden Monats fällig.

1. Verteilergebiet Ost:

  1. a)Litera a

Stand vor dem 01.01.2026

In Kraft vom 01.01.2025 bis 01.01.2026
Höhe und Weiterverrechnung des Entgelts für Verteilergebietsmanager

Die zu bezahlenden Anteile am jährlichen Entgelt für den Verteilergebietsmanager werden in TEUR wie folgt bestimmt. Die Entrichtung des Entgelts an den Verteilergebietsmanager erfolgt in zwölf gleichen monatlichen Teilbeträgen:

Alle Rechnungen sind am 15. des dem Leistungserbringungsmonat folgenden Monats fällig.

1. Verteilergebiet Ost:

  1. a)Litera a

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