§ 40 GMSG Überprüfungszeitraum

GMSG - Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
Konten im Gegenwert von mehr als 250 000 US-Dollar

Die Überprüfung bestehender Konten von Rechtsträgern mit einem Gesamtkontosaldo oder -wert eines Betrags im Gegenwert von mehr als 250 000 US-Dollar zum 30. September 2016 muss bis 31. Dezember 2018 abgeschlossen sein.

In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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