Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Gießereien, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits genehmigt sind, müssen der Verordnung spätestens drei Jahre nach dem Inkrafttreten entsprechen.
In Kraft seit 01.11.2014 bis 31.12.9999
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