§ 10 GießV 2014 Geschlechtsneutrale Bezeichnung

GießV 2014 - Gießerei-Verordnung 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

 Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

In Kraft seit 01.11.2014 bis 31.12.9999
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