§ 21 GeoDIG Sprachliche Gleichbehandlung

GeoDIG - Geodateninfrastrukturgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Alle in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für Personen sowohl weiblichen als auch männlichen Geschlechts.

In Kraft seit 02.03.2010 bis 31.12.9999
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