Anl. 2 GeoDIG

GeoDIG - Geodateninfrastrukturgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
  1. 1.Ziffer einsHöheDigitale Höhenmodelle für Land-, Eis- und Meeresflächen. Dazu gehören Geländemodell, Tiefenmessung und Küstenlinie.

  1. 2.Ziffer 2BodenbedeckungPhysische und biologische Bedeckung der Erdoberfläche, einschließlich künstlicher Flächen, landwirtschaftlicher Flächen, Wäldern, natürlicher (naturnaher) Gebiete, Feuchtgebieten und Wasserkörpern.

  1. 3.Ziffer 3OrthofotografieGeoreferenzierte Bilddaten der Erdoberfläche von satelliten- oder luftfahrzeuggestützten Sensoren.

  1. 4.Ziffer 4GeologieGeologische Beschreibung anhand von Zusammensetzung und Struktur. Dies umfasst auch Grundgestein, Grundwasserleiter und Geomorphologie.
In Kraft seit 02.03.2010 bis 31.12.9999
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