Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Teilnehmer sind die Bausparkassen (§ 1 Abs. 1 des Bausparkassengesetzes – BSpG, BGBl. Nr. 532/1993). Teilnehmer sind die Bausparkassen (Paragraph eins, Absatz eins, des Bausparkassengesetzes – BSpG, Bundesgesetzblatt Nr. 532 aus 1993,).
In Kraft seit 28.03.2020 bis 31.12.9999
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