Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
§ 1 Abs. 2 bis 5, sowie die §§ 3, 5 und 6 gelten sinngemäß. Paragraph eins, Absatz 2 bis 5, sowie die Paragraphen 3, 5 und 6 gelten sinngemäß.
In Kraft seit 10.07.2008 bis 31.12.9999
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