Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Teilnehmer sind die im § 108g Abs. 3 EStG 1988 bezeichneten Rechtsträger. Teilnehmer sind die im Paragraph 108 g, Absatz 3, EStG 1988 bezeichneten Rechtsträger.
In Kraft seit 01.03.2006 bis 31.12.9999
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