Dieser Abschnitt regelt automationsunterstützte Datenübertragungen nach § 108g EStG 1988. Gegenstand der Übermittlung sind die gemäß § 108g Abs. 4 EStG 1988 zu übermittelnden Daten. Dieser Abschnitt regelt automationsunterstützte Datenübertragungen nach Paragraph 108 g, EStG 1988. Gegenstand der Übermittlung sind die gemäß Paragraph 108 g, Absatz 4, EStG 1988 zu übermittelnden Daten.
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