Der Bund gewährt den Ländern Kärnten, Niederösterreich, Steiermark und Wien unter folgenden Voraussetzungen eine Bedarfszuweisung zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Gleichgewichts im Haushalt:
Kärnten | 8,4 Millionen Euro |
Niederösterreich | 20,0 Millionen Euro |
Steiermark | 18,1 Millionen Euro |
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