Sofern der Hauptvorteil oder einer der Hauptvorteile, den eine Person unter Berücksichtigung aller relevanten Fakten und Umstände vernünftigerweise von der Gestaltung erwarten kann, die Erlangung eines Steuervorteils ist (Bedingung), sind nach Maßgabe des § 4 folgende Gestaltungen meldepflichtig: Sofern der Hauptvorteil oder einer der Hauptvorteile, den eine Person unter Berücksichtigung aller relevanten Fakten und Umstände vernünftigerweise von der Gestaltung erwarten kann, die Erlangung eines Steuervorteils ist (Bedingung), sind nach Maßgabe des Paragraph 4, folgende Gestaltungen meldepflichtig:
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